Ob ein Zusammenhang zwischen mehreren Verträgen besteht und ein einheitlicher grunderwerbsteuerrechtlicher Leistungsgegenstand vorliegt, richtet sich nach dem objektiven Zusammenhang der Verträge
Leitsatz
Bei der Auslegung des grunderwerbsteuerrechtlichen Begriffs des Gegenstands des Erwerbsvorgangs tritt für die Beantwortung der Frage, ob ein Zusammenhang zwischen mehreren Verträgen besteht und ein einheitlicher Leistungsgegenstand vorliegt, das für die zivilrechtliche Beurteilung maßgebliche subjektive Moment zurück, vielmehr kommt dem objektiven Zusammenhang ausschlaggebende Bedeutung zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 590 BFH/NV 1990 S. 53 Nr. 7 HAAAA-93293
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