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BFH Beschluss v. - II B 216/91

Der Kläger beteiligte sich auf der Grundlage eines vorbereiteten Bau- und Vertragskonzepts an einem sog. Bauherrenmodell mit dem erklärten Ziel, "im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft" eine bestimmte Eigentumswohnung zu einem feststehenden Gesamtaufwand "zu errichten". Hierzu erteilte er einer Treuhänderin u.a. Auftrag und Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung einen Kaufvertrag über den Erwerb von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück, Verträge über die Einräumung von Sondereigentum mit Gemeinschaftsordnung und Verwaltervertrag, Darlehensverträge sowie alle zur Errichtung und Durchführung des Projektes nach pflichtgemäßem Ermessen der Treuhänderin erforderlichen Verträge abzuschließen. Die Treuhänderin wurde entsprechend tätig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 495
BFH/NV 1993 S. 495 Nr. 8
RAAAB-32884

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BFH, Beschluss v. 01.07.1992 - II B 216/91 -nv-

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