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Verbuchung von unentgeltlichen Lieferungen
[i]Gehm, Die unentgeltliche Wertabgabe – ein Überblick, USt direkt digital 11/2017 S. 11 NWB ZAAAG-41211 Unentgeltliche Lieferungen unterliegen im Regelfall als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern es sind Ausnahmen zu beachten. Insbesondere ist auf der Vorstufe zu prüfen, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen Tatbestände der unentgeltlichen Lieferung und zeigt anhand von Buchungsbeispielen die zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Umsatzsteuer-Jahreserklärung auf.
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I. Grundsätze unentgeltlicher Lieferungen
1. Überblick über die Besteuerung von unentgeltlichen Lieferungen
Die Besteuerung einer unentgeltlichen Lieferung – auch unentgeltliche Wertabgabe genannt – aus dem Unternehmen ist in § 3 Abs. 1b UStG geregelt: Die unentgeltliche Lieferung wird nach der gesetzlichen Definition einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt.
§ 3 [i]Eggert, Umsatzsteuerliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen, BBK 7/2023 S. 323 NWB WAAAJ-36697 Abs. 1b UStG unterscheidet folgende drei Tatbestände:
Die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen;
die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehm...