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FG Köln | Kapitalertragsteuererstattung bei Gewinnausschüttungen bei Liquidation
Klägerin war eine Sociéte Anonyme (vergleichbar einer deutschen AG) mit Sitz in Luxemburg, welche an einer GmbH beteiligt war. Letztere wurde per Gesellschafterbeschluss im Jahr 2010 aufgelöst und befand sich anschließend in Liquidation. Die Löschung aus dem Handelsregister erfolgte im Jahr 2015.
Im Jahr 2013 tätigte die GmbH zwei Ausschüttungen mit Kapitalertragsteuereinbehalt. In den Beschlüssen wurde die erste Ausschüttung als „Gewinnausschüttung“ bezeichnet, die zweite (betragsmäßig nachrangige) Ausschüttung diente zur Auskehrung eines Restbetrags im Zuge der „[...] Beendigung der Liquidation“.
Den von der Klägerin im Jahr 2015 gestellten Antrag auf Erstattung deutscher Abzugsteuer lehnte das Finanzamt ab, erließ jedoch im Jahr 2016 einen Änderungsbescheid, mit welc...