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Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
Arbeitsrecht und Sozialrecht sind zwei eigenständige Rechtsgebiete, bei denen es zu Überschneidungen kommen kann. Das Arbeitsrecht umfasst Verordnungen und Gesetze, die den Rahmen für unselbstständige Arbeitsverhältnisse vorgeben. Unterschieden wird weiter in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Beim Sozialrecht geht es um die Absicherung sozialer Risiken. Dieser Beitrag verschafft einen Überblick.
Aus der Praxis: Überschneidungen von Arbeits- und Sozialrecht
Dem Mandant Frederick P. wurde gekündigt. Er wendet sich an seinen Rechtsanwalt, da er Streit mit seinem Arbeitgeber hinsichtlich des Kündigungsgrunds hat. Dieses Thema betrifft das Arbeitsrecht. So wie es im Augenblick aussieht, findet P. keinen neuen Job. Er muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos meldet. Diese prüft, ob ein arbeitsvertragswidriges Verhalten der Kündigungsgrund war und P. somit die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst hat. Letzteres hätte eine Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes zur Folge und betrifft sozialrechtliche Aspekte.
Die Auszubildende Jule erledigt einen Botengang zu Post. Währenddessen verschickt sie WhatsApp-Nachrichten an ihre Freundinnen un...