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Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022
Anwendungserlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 20.3.2023 − Teil 1: Regelbewertungsverfahren
[i]Krause/Grootens, Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009, Grundlagen, NWB VAAAE-54625 Mit dem JStG 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294; Eisele, NWB 4/2023 S. 255) wurden die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer (Grundbesitz-/Bedarfsbewertung) in erster Linie im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung in Sonderfällen an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. (BGBl 2021 I S. 2805) angepasst. Die neuen Vorschriften sind für Bewertungsstichtage nach dem zu beachten. Mit den Neuregelungen hatte der Steuergesetzgeber dafür Sorge getragen, eine zumindest verkehrswertnahe Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten im Sinne verfassungsgerichtlicher Vorgaben sicherzustellen. Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. (BStBl 2023 I S. 738) wird nunmehr die Verwaltungsauffassung zum novellierten Recht der Grundbesitzbewertung dokumentiert. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Regelbewertungsverfahren der Anwendungserlasse zum JStG 2022 (AEBew JStG 2022), mithin das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Die Bewertung in Sonderfällen, namentlich bei Erbbaurechten sowie Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, ist Gegenstand eines Folgebeitrags zu den besagten Anwendung...