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Mandat | Nachwirkende Vertragspflichten eines Rechtsanwalts
Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpflichtet, zur Einforderung seiner Vergütung außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens entsprechende Berechnungen zu unterzeichnen und den Auftraggebern mitzuteilen, wenn ein Abwickler nicht bestellt oder der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist (Fortführung von , NWB MAAAC-01040).
Der BGH hält an seiner zu § 18 Abs. 1 Satz 1 BRAGO gebildeten Auffassung fest. An der Rechtslage habe sich durch Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BGBl 2004 I S. 718) nichts geändert, denn § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. dazu ähnlich § 9 Abs. 1 StBVV) stimme mit § 18 Abs. 1 Satz 1 BRAGO wörtlich überein. Es sei kein sachlicher Grund ersichtlich, einem ehemaligen Rechtsanwalt die Geltendmachung seiner...