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BAG 29.03.2023 5 AZR 255/22, NWB 21/2023 S. 1484

Arbeitsverhältnis | Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet er aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.

Anmerkung:

Diese Vermutung kann zwar durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen entkräftet werden. Dies ist der Arbeitgeberin vorliegend allerdings nicht gelungen, so dass die Klage des Arbeitnehmers auf Vergütung wegen Annahmeverzugs, mit der er die Zahlung des arbeitsvertraglich vereinbart...

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