Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine Bindung des FA an frühere Äußerungen zu dieser Frage; Überprüfung der Wiedereinsetzungsentscheidung durch FG
Leitsatz
Über die Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist wird erst in der Einspruchsentscheidung befunden. Das FA ist dabei an frühere Äußerungen zu dieser Frage im Einspruchsverfahren nicht gebunden. Die Entscheidung des FA ist vom FG uneingeschränkt überprüfbar (Anschluß an , BFHE 147, 407, BStBl II 1987, 7).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 277 BFH/NV 1990 S. 17 Nr. 3 LAAAA-93150
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