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Erbschaftsteuerliche Gefahren bei Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen an Betreiber von Photovoltaikanlagen
Zur Herstellung und Nutzung erneuerbarer Energien werden entsprechende Flächen benötigt, die mit den dafür notwendigen Photovoltaikanlagen bebaut werden können. Über geeignete Flächen verfügen häufig Land- und Forstwirte, so dass sich potenzielle Anlagenbetreiber (Betreibergesellschaften) an diese wenden, um die notwendigen Flächen von ihnen zu pachten. Für die Grundstückseigentümer ist damit jedoch die Gefahr verbunden, dass sie infolge der Vermietung der bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen deren erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Privilegierung verlieren.
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Drohender Verlust der Steuerbefreiung nach §§ 13a und 13b ErbStG durch Nutzungsänderung
[i]Status der Flächen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen in GefahrDas Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz enthält umfangreiche Steuerbefreiungen für bestimmtes Vermögen (§§ 13a und 13b ErbStG). Zu diesem gehört insbesondere land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Grundstücke werden von dieser Regelung erfasst, wenn diese selbst bewirtschaftet werden. Sollten die Grundstücke jedoch nicht mehr selbst bewirtschaftet und/oder Dritten zu anderen Zwecken zur Nutzung überlassen werden, scheidet eine Begünstigung nach §§ 13a und 13b ErbStG ...