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NWB Nr. 21 vom

Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte

Reinhard Stöckel

Mehrere Millionen Feststellungsbescheide zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte und zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge sind ergangen. In rd. 1.500.000 Fällen wurden Rechtsbehelfe eingelegt. Sind alle anderen Grundstückseigentümer mit den Werten einverstanden? Wurden „ihre“ Steuerbescheide bestandskräftig? Denn: Ein Steuerbescheid wird nach Ablauf eines Monats nach seiner Bekanntgabe bestandskräftig, d. h. nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Bescheid (Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts) nicht mehr geändert werden. Wenn Anfang 2025 der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ergeht, ist es für einen Rechtsbehelf zu spät.

[i]Online-Nachricht v. 2.5.2023, NWB MAAAJ-38935 Zu den Erfolgsaussichten von (außergerichtlichen Rechtsbehelfen) Einsprüchen ist festzustellen, dass das Bewertungsgesetz und die Grundsteuergesetze der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen genügend Ansatzpunkte bieten. Grundsätzlich gilt: Finden sich innerhalb der Einspruchsfrist Fehler in einem der Bescheide oder werden die angesetzten Parameter für unrechtmäßig gehalten, sollte gegen den jeweiligen Bescheid Einspruch eingelegt und dieser entsprechend begründet werden.

Falls Sie ihren Bescheid über den Grundsteuerwert bereits vor geraumer Zeit erhalten und keinen Rechtsbehelf eingelegt haben, gilt Folgendes:

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