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FG Berlin-Brandenburg | Besteuerung von Flugpersonal bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Schweiz
Beim Kläger handelte es sich um einen Piloten mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, der in den Streitjahren 2013 und 2014 bei einer Schweizer Fluggesellschaft angestellt war. Als solcher war er sowohl im internationalen als auch im nationalen Flugverkehr tätig und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das beklagte Finanzamt ermittelte anhand der Flugpläne die Zeiten, in denen der Kläger außerhalb der Schweiz tätig war. Seiner Auffassung nach führte dies dazu, dass der auf diese Zeiten entfallende Einkünfteanteil im Rahmen der Anrechnungsmethode in Deutschland zu versteuern sei (Art. 15 Abs. 3 i. V. mit Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA Schweiz).
Mit seinem Urteil stellte das Finanzgericht die Steuerpflicht der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat fest, sofern sie auf außerhalb des Unternehmensstaates ...