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Digitalisierung in der Sozialversicherung
Wichtige Schritte zu effektiveren Verfahren in der Entgeltabrechnung
Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) beinhaltet neben den geänderten technischen Rahmenbedingungen im Bereich der Digitalisierung ganz wesentlich die Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen für die beitrags- und melderechtlichen Regelungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Bestehende Verfahren der Sozialversicherung sollen weiterentwickelt und neue Verfahren im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung vorangetrieben werden.
Im Folgenden werden die neuen Regelungen näher beleuchtet, die nun in Kraft sind und im betrieblichen Geschehen angewendet werden müssen.
I. Auszug der Änderungen durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz 2023/2024/2025
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Änderungen (Auszug) | Umsetzung |
rvBEA-Verfahren zur Bescheinigung von Hinzuverdiensten bei Rentenbezug (§§ 18a ff. SGB IV) | 2023 |
Zuordnung von Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben stets zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum | 2023 |
Versicherungsnummernnachweis | 2023 |
Die DGUV wird zur Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes für die Einführung einer Betriebsstättennummer verpflichtet. | Juli 2023 |
Für den automatisierten Abruf aller aktuellen Stammdaten der an den Meldeverfahren beteiligten Träger wird eine zentrale Datei aufgebaut. | 2024 |
Beginn und Ende der Elternzeit... |