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BFH 22.02.2023 I R 35/22 (I R 32/18), StuB 10/2023 S. 434

Nichtberücksichtigung „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste

Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige („finale“) Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH-Urteil „W“ vom - C-538/20, NWB QAAAJ-22773, EU:C:2022:717; Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 2/15, NWB XAAAG-45098, BStBl 2017 II S. 709; Bezug: Art. III Abs. 1, Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a DBA-Großbritannien 1964/1970; Art. 43, Art. 48 EG; Art. 49, Art. 54 AEUV).

Praxishinweise

Es handelt sich im Urteilsfall um jenes Verfahren, das Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des BFH an den EuGH vom - I R 32/18, NWB RAAAH-61579 (BStBl 2021 II S. 68) gewesen ist. Der EuGH hat darauf mit Urteil „W“ (Abzugsfähigk...BStBl 2016 II S. 362BStBl 2017 II S. 709

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