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Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Anmerkungen zum neuen BMF-Schreiben
Im Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 war vorgesehen, die Möglichkeit des Nachweises einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden zu streichen. Begründet wurde dies mit der Einführung eines neuen Normalabschreibungssatzes für neue Wohngebäude i. H. von 3 % und mit einem BFH-Urteil, das den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer deutlich vereinfacht hat. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurde nach massiver Kritik davon Abstand genommen. Nun hat das BMF am ein neues Schreiben zu dieser Problematik veröffentlicht. Der Beitrag soll dieses BMF-Schreiben analysieren und bewerten, auch unter dem Gesichtspunkt, inwieweit es die aktuelle BFH-Rechtsprechung in dieser Sache zurückdreht.
I. AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vs. Gebäude-AfA nach typisierter Nutzungsdauer
Grundsätzlich werden Gebäude im Steuerrecht nicht nach ihrer voraussichtlichen tatsächlichen Nutzungsdauer, sondern mit typisierten Abschreibungssätzen abgeschrieben. Die Normalabschreibungssätze werden nicht nur auf die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angewendet, sondern auch auf nachträgliche aktivieru...