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Elektronische Klageerhebung trotz Möglichkeit des sog. „Fast-Lane-Antrags“ zum beSt?
Über die umsatzsteuerliche Relevanz zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) haben wir erst kürzlich berichtet (vgl. hierzu Rennar, USt direkt digital 7/2023, S. 17). Inwieweit eine elektronische Klageerhebung trotz Möglichkeit des sog. „Fast-Lane-Antrags“ zum beSt erweiternd möglich ist, hat das entschieden. Hierbei ist weiterhin eine umsatzsteuerliche Relevanz für praktische Einzelfälle bei elektronischer Klageerhebung abzuleiten.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Ein früherer Beginn der aktiven Nutzungspflicht zum beSt ergibt sich nicht aus der Möglichkeit, den Versand der Registrierungsaufforderung durch einen sog. „Fast-Lane-Antrag“ zu beschleunigen.
II. Sachverhalt
Nachdem die Kläger zunächst keine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2019 abgegeben hatten, schätzte das FA die Besteuerungsgrundlagen. Neben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigte es Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Im Einspruchsverfahren machten die Kläger unter anderem geltend, dass der Kläger lediglich einen verminderten Veräußerungsgewinn erzielt habe. Nachdem das FA die Kläger erfolglos zu...