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Anfechtung | Anfechtbare Sicherung eines Regressanspruchs
Bei dem Regressanspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus der Besicherung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Dritten handelt es sich um eine Forderung, die einer Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens gleichgestellt ist; eine Sicherung des Regressanspruchs durch die Gesellschaft kann daher der Anfechtung unterliegen.
Maßgeblicher Grund für die Einordnung des Regressanspruchs als Forderung, die einer Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens wirtschaftlich entspricht (§ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 InsO), ist, dass die Besicherung eines Drittdarlehens durch den Gesellschafter wirtschaftlich einer Krediteinräumung durch ihn persönlich gleichkommt. Der Gesellschafter ermöglicht durch die Besicherung der Drittmittel eine Fi...