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Betriebsstätten im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung
Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sollen eine effektive Steuerbelastung großer multinationaler Unternehmensgruppen i. H. von 15 % sicherstellen. Wenn der effektive Steuersatz aller Geschäftseinheiten in einem Steuerhoheitsgebiet unter diesem Steuersatz liegt, kann eine Ergänzungssteuer erhoben werden. Dabei werden Betriebsstätten als eigenständige Geschäftseinheiten behandelt. Die Berechnung des effektiven Steuersatzes erfordert bei Betriebsstätten eine adäquate Zurechnung der handelsrechtlichen Gewinne oder Verluste und der dazugehörigen erfassten Steuern zu den jeweiligen Betriebsstätten.
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I. Der Begriff der Betriebsstätte
Die Mustervorschriften der OECD definieren den Begriff der Betriebsstätte mittels vier verschiedener Szenarien. Dabei ist je nach Szenario entweder das anwendbare DBA, das innerstaatliche Steuerrecht des Belegenheitsstaates der Betriebsstätte, das OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung oder das innerstaatliche Steuerrecht des Belegenheitsstaates des Stammhauses maßgeblich. Diese Definition ist nur für Zwecke der globalen Mindestbesteuerung anzuwenden und hat weder für die Int...