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Kryptowährungen als Arbeitnehmerbeteiligung
Modell der steuergünstigen Mitarbeiterbindung?
[i]Nacke/Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml/ Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 8. Aufl. 2023, § 3, NWB WAAAJ-28130 Qualifiziertes Personal zu gewinnen und auch langfristig an sich zu binden, ist für viele Unternehmen zu einer zunehmenden Herausforderung geworden. Veränderungen des Arbeitsmarkts etwa durch die Pandemie und allgemein die Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie ein in vielen Branchen immer stärker um sich greifender Mangel an Arbeitskräften machen es oftmals erforderlich, sich als Arbeitgeber durch besondere Angebote zu positionieren. Leistungen wie Jobtickets, Gestellung von Firmenwagen oder (Elektro-)Fahrrädern, Förderung der Weiterbildung oder flexible Arbeitsbedingungen sind vielen Arbeitnehmern zwar wichtig, stechen jedoch aus der Masse nicht mehr sonderlich hervor. Dynamische Beteiligungen am Unternehmenserfolg können hierbei eine weitere oder alternative Komponente sein. In Zeiten des stark weiter wachsenden Markts der Kryptowährungen – derzeit bereits mehr als 22.000 bekannte – können etwaig auch diese als derartiges Vergütungselement in Betracht kommen. Welche steuerrechtlichen Folgen eine solche erfolgsbezogene Komponente mit sich bringen kann, ist noch weitgehend ungeklärt,...