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Kryptowährungen als Arbeitnehmerbeteiligung
Der fluktuierende Arbeitsmarkt stellt die Notwendigkeit attraktiver Arbeitgeberangebote in den Fokus. Neben Leistungen wie Jobtickets, der Gestellung von Firmenwagen oder (Elektro-)Fahrrädern, Förderung der Weiterbildung oder flexiblen Arbeitsbedingungen bedarf es neuer Wege, z. B. durch Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Kryptowährungen.
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Mitarbeiterbeteiligung und Steuerbefreiung
[i]Geißler, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, infoCenter, NWB IAAAB-26812 Die Mitarbeiterbeteiligung ist unter den Bedingungen des § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei. Soweit das Beteiligungsprogramm allen Arbeitnehmern offensteht, besteht seit der Gesetzesnovellierung (Fondsstandortgesetz v. , BGBl 2021 I S. 1498) ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.440 €. Ferner schafft der Rückgriff auf § 19a EStG die Möglichkeit der Steuerstundung [i]Start-ups bei Vermögensbeteiligungen der Arbeitnehmer durch Arbeitgeber von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (u. a. Start-ups).
Begriff und Wesen der Kryptowährungen
[i]DefinitionKryptowährungen sind steuergesetzlich nicht definiert. Die Finanzverwaltung sieht Kryptowährungstransaktionen als Fremdwährungsgeschäften vergleichbar an. Sie qualifiziert Kryptowährungen als Wirtschaftsgut (BStBl 2022 I S. 668