NWB-EV Nr. 5 vom Seite 133

Vermögensnachfolge bei Patchworkfamilien

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Vermögensnachfolge kann für Patchworkfamilien eine besondere Herausforderung darstellen. Denn im Falle des Todes eines Partners kann es schwierig sein, das Vermögen gerecht und nach den Wünschen des Verstorbenen zu verteilen. Unter einer Patchworkfamilie wird im Allgemeinen eine Konstellation verstanden, bei der ein Ehegatte zumindest ein Kind mit einer anderen Person hat. Bringen sogar beide Partner eigene Kinder in die neue Beziehung ein, wird es – zumindest was das Erbrecht angeht – noch komplizierter.

Die Kinder des erstversterbenden Ehegatten werden durch das gesetzliche Erbrecht beim Tod des überlebenden Ehegatten regelmäßig benachteiligt, da sie nicht am Nachlass des letztversterbenden Ehegatten partizipieren. Umgekehrt können die Kinder des letztversterbenden Ehegatten über ihr Elternteil sehr wohl am Nachlass des Erstversterbenden teilhaben. Um hier Ungerechtigkeiten und Streitereien vorzubeugen, ist eine testamentarische Regelung dringend erforderlich.

Bei der Ausgestaltung der Nachfolgeplanung ist es für den Berater entscheidend, zusammen mit dem Erblasser herauszufinden, was diesem wichtig ist: möchte er vor allem seine eigenen Kinder finanziell absichern, das Vermögen gerecht zwischen den eigenen und den Kindern des Partners aufteilen? Oder soll die Versorgung des Partners im Vordergrund stehen? Selbstverständlich gibt es auch hier – wie so oft im Leben – nicht schwarz oder weiß. Umso wichtiger ist es, die Wünsche des Erblassers zu erkennen und eine individuelle Lösung zu erarbeiten.

Aber auch die Bedürfnisse der Patchworkfamilie selbst sind unter einen Hut zu bringen. So kann es sein, dass der neue Partner des Erblassers sich nicht in der gleichen Weise um das Vermögen kümmern möchte wie die Kinder aus erster Ehe des Erblassers. Auch kann es sein, dass die Kinder aus verschiedenen Beziehungen unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was mit dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten alle Familienmitglieder rechtzeitig in die Planungen einbezogen werden. Eine gute Planung und eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist das A und O.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2023 Seite 133
NWB PAAAJ-38344