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Verbesserungsansätze zu Einzelaspekten des Supervermächtnisses
Anwendung, inhaltliche Ausgestaltung und Überlegungen zu Verbesserungen
Die sogenannten Supervermächtnisse werden in der Beratungspraxis immer stärker künftigen Erblassern an die Hand gegeben. Teilweise werden sie sogar als „Allzweckwaffe“ angesehen. Trotz der Verbreitung dieses Gestaltungsinstruments in der Kautelarpraxis ist dessen Ausgestaltung in den einzelnen Facetten teilweise umstritten, häufig bislang allenfalls rudimentär beleuchtet und ganz überwiegend noch nicht gerichtlich geklärt. Das gibt Anlass, ein Schlaglicht auf ausgewählte Aspekte des Supervermächtnisses zu werfen, die bislang ungeklärt sind bzw. die in letztwilligen Verfügungen ggf. detaillierter geregelt werden könnten, um die Wirksamkeit des Vermächtnisses nicht zu gefährden.
Supervermächtnisse werden eingesetzt, um Nachlassgegenstände weiterzureichen, und zwar nicht als Erwerb des Weiterreichenden, der mit dem Vermächtnis beschwert ist, sondern durch den Erblasser selbst. Dafür ist aber erforderlich, dass das Vermächtnis zivilrechtlich wirksam ausgestaltet ist. Gefahren drohen insofern etwa bei der Festlegung des Kreises der potenziell Begünstigten und den Angaben zum Zweck des Supervermächtnisses.
Die Anerkennung der steuerlichen...