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EuGH-Vorlage: Besteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Der BFH hat sich bereits in mehreren Urteilen mit Biogas-Anlagen befasst, mit denen ein Unternehmer Strom und Wärme erzeugt, wobei der Strom steuerpflichtig geliefert und die Wärme z. B. privat verbraucht oder an andere Personen abgegeben wird (zuletzt , vgl. mit Anmerkung Walkenhorst). Die unentgeltliche Abgabe der mit der Anlage erzeugten Wärme behandelte der BFH dabei stets als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG. Ob selbiges auch gilt, wenn die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Wärme in den unternehmerischen Bereich eines anderen Steuerpflichtigen erfolgt, erscheint dem BFH allerdings zweifelhaft. Die dabei von ihm aufgeworfenen Fragen sind von grundsätzlicher Bedeutung und reichen über das vermeintliche Spezialthema der Umsatzbesteuerung von Blockheizkraftwerken hinaus.
I. Leitsätze (Vorlagefragen)
Handelt es sich um die „Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung“ i. S. von Art. 16 MwStSystRL, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen anderen Steuerpflichtigen für dessen wirtschaftliche Tätigkeit abgib...