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Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob es sich bei der unentgeltlichen Wärmeabgabe um eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b UStG handelt.
I. Leitsatz
Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
II. Sachverhalt
Eine KG errichtete in den Jahren 2005 und 2006 eine Biogasanlage, die sie im Jahr 2006 in Betrieb nahm. Den mit der Anlage erzeugten Strom lieferte sie gegen Entgelt und machte aus den Errichtungskosten den Vorsteuerabzug geltend. Die KG verpflichtete sich vertraglich zur unentgeltlichen Lieferung von Wärme an zwei GbRs. In den Jahren 2009 und 2010 erweiterte die KG ihre Anlage und machte auch insoweit den Vorsteuerabzug geltend.
Im Rahmen einer Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2009 vertrat das FA die Auffassung, dass die unentgeltlichen Wärmelieferungen zu einer unentgeltlichen Wertabgabe geführt haben. Diese sei nach den Selbstkosten zu bemessen. Die Umsatzsteuer wurde entsprechend festgesetzt.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Niedersä...