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NWB BB 5/2023 S. 132

Energiekosten: Härtefallhilfen starten

Seit Mitte März 2023 können Unternehmen, Selbständige und landwirtschaftliche Betriebe in vielen Bundesländern die „Härtefallhilfen KMU Energie“ beantragen. Ziel ist es, Pleiten und Arbeitsplatzabbau aufgrund steigender S. 133Energiepreise zu vermeiden. Anträge können Betriebe stellen, deren Energiepreise sich im Jahr 2022 mindestens vervierfacht haben. Weitere Informationen finden sich i. d. R. bei den Wirtschaftsministerien der Länder, z. B. von Nordrhein-Westfalen unter https://go.nwb.de/ejgcb oder Bayern unter https://go.nwb.de/srwes.

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