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NWB BB 5/2023 S. 132

Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist verlängert

Das Land NRW hat entschieden, dass sich Unternehmen generell bis zum mit der Rückzahlung von erhaltenen Corona-Soforthilfen Zeit nehmen können. Damit will das Land Firmen entgegenkommen, die sich weiter in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/5rs0j.

Unternehmer mit wirtschaftlichen Problemen aus anderen Bundesländern sollten prüfen, ob es auch hier allgemeine Verlängerungen gibt. Ansonsten gibt es i. d. R. ein Härtefallverfahren, bei dem Verlängerungen in Einzelfällen möglich sind.

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