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NWB BB 5/2023 S. 132

Energiepreisbremse: Anlaufstellen für offene Fragen

Die Energiepreisbremse soll einen Teil der Strom- und Gaspreise deckeln. Sie gilt ab dem , rückwirkend zum Januar 2023. Dennoch hakt es an vielen Stellen bei der Umsetzung und es gibt zahlreiche Fragen, die noch offen sind.

Die befristete Gas- und Wärmepreisbremse soll rückwirkend ab Januar 2023 auch Unternehmen helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis pro Kilowattstunde Gas wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt dieser Preis bei 7,5 Cent netto. Der Preis pro Kilowattstunde Strom wird für Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 kWh auf 40 Cent brutto begrenzt. Diese gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gelten für 70 % des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Da viele Fragen noch offen sind und sich die Um...

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