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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 4 vom Seite 18

Mehrarbeit

Worauf ist zu achten?

Dr. Henning-Alexander Seel

Fragen von Mehrarbeit und Überstunden stellen sich in der Praxis in vielerlei Hinsicht. Individualvertraglich ist zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten. Sodann kann sich Streit ergeben zur Frage der Vergütungspflicht. Insoweit kann es zu einer Wirksamkeitsprüfung arbeitsvertraglicher (Abgeltungs-)Klauseln kommen. Zudem wird vielfach zu klären sein, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast zu stellen sind. Hinzu kommen betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Besteht ein Betriebsrat, sind regelmäßig Mitbestimmungsrechte zu beachten.

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeine Regelungen zur Arbeitszeit

a) Festlegung der Hauptleistungspflicht

Die Festlegung, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer monatlich zu arbeiten hat, ist – als Hauptleistungspflicht – im Arbeitsvertrag festzulegen. Das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Fixierung der Arbeitszeit. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG sind die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen schriftlich niederzulegen.

Bei der Festlegung der Arbei...

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