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RENO Nr. 4 vom Seite 18

Verzugszinsen für Handels- und Verbrauchergeschäfte berechnen

Susanne Kowalski

Zahlt ein Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Gibt es keine vertraglichen Regelungen, greift § 288 BGB, der Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern unterscheidet. Die Art des Rechtsgeschäfts hat einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Verzugszinsen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie beim Rechnen achten müssen.

Aus der Praxis

Mandant Weise hat als Gläubiger seine Pflichten gegenüber einem privaten Schuldner erfüllt. Trotzdem zahlt der Kunde nicht. Die Rechnung in Höhe von 10.000 € ist bereits seit rund drei Monaten überfällig. Weise fordert nicht nur den fälligen Betrag, sondern darüber hinaus Verzugszinsen. RENO Katharina P. soll die Zinsen berechnen. Da es keine vertraglichen Vereinbarungen im Falle eines Zahlungsverzugs gibt, gilt die gesetzliche Regelung. Die Höhe des geschuldeten Betrags und der Verzugszinssatz sind bekannt. Bevor Katharina mit der Berechnung loslegen kann, muss Sie noch den exakten Zeitraum berechnen, denn die Angabe „rund drei Monate“ kann nicht herangezogen werden. Dazu benötigt sie das Fälligkeitsdatum und das Datum, bis zu dem die Verzugszinsen zu zahlen sind.

Merke

Gemäß § 288 BGB (V...