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Auslandsspenden und Anforderungen an die Satzungsmäßigkeit einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft
Spenden- und gemeinnützigkeitsrechtliche Friktionen
[i]Kusch, Spendenabzug, Grundlagen, NWB BAAAE-50323 Bereits durch das JStG 2009 wurde in Reaktion auf die Entscheidung des „Walter Stauffer“ (NWB AAAAC-16451) der zuvor nur auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften begrenzte Anwendungsbereich des Gemeinnützigkeitsrechts auf beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Ausland erweitert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2010 I S. 386) hat der Gesetzgeber u. a. dem „Persche“ (BStBl 2010 II S. 440) Rechnung getragen und den Abzug von Spenden an Körperschaften, die in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen sind, unter weiteren Voraussetzungen zugelassen. In beiden Fällen ist die formelle Satzungsmäßigkeit wesentliche Voraussetzung und Hürde.
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I. Die rechtliche Ausgangslage
[i]Ebene der ausländischen EU-/EWR-KörperschaftKörperschaften, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 2 Nr. 1 KStG). Damit sind sie mit ihren in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünften steuerpflichtig. Dabei können Ausgaben insoweit abgezogen werden, als diese mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zus...