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Kommentierte Nachricht PiR 4/2023 S. 140

Pillar 2 | DRSC: Stellungnahme zu den geplanten Änderungen an IAS 12 infolge von pillar 2 nach ED/2023/1

Grundsätzlich stimmt das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) dem Vorschlag des International Accounting Standards Board (IASB) zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus Umsetzung der pillar-2-Regeln nach ED/2023/1 ergeben, einzuführen. Jedoch zweifelt das DRSC das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Angabevorschriften für Abschlussersteller und -adressaten an.

Zum Hintergrund: Der IASB veröffentlichte am den exposure draft ED/2023/1. Die (verkürzte) Kommentierungsfrist endete bereits am . Alle Änderungen sollten, vorbehaltlich der Kommentare zum Standardentwurf, im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen werden. Das DRSC hatte daraufhin innerhalb der verkürzten Kommentierungsfrist am

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DRSC: Stellungnahme zu den geplanten Änderungen an IAS 12 infolge von pillar 2 nach ED/2023/1

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