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BBK Nr. 7 vom

Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Anwendung des neuen mit Praxisfällen

Bernd Rätke und Dr. Kai Tiede

Die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden ist ein häufig vorkommendes Problem in der Praxis. Zum einen ist die gesetzliche Regelung in § 15 Abs. 4 UStG nicht eindeutig. Zum anderen ist die Rechtsprechung des BFH und erst recht die des EuGH auslegungsbedürftig. Das BMF hat am ein neues Schreiben zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken veröffentlicht, das sich mit der aktuellen Rechtsprechung auseinandersetzt. Der Beitrag erläutert das neue BMF-Schreiben und die aktuelle Rechtsprechung des BFH sowie des EuGH anhand zahlreicher Beispiele.

I. Wann muss die Vorsteuer aufgeteilt werden?

Die Vorsteuer für ein Gebäude ist aufzuteilen, wenn der Unternehmer nicht nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, sondern daneben auch Umsätze aus umsatzsteuerfreier Vermietung, bei denen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Außerdem ist eine Vorsteueraufteilung erforderlich, wenn der Unternehmer das Gebäude teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet bzw. eigenbetrieblich für umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt und das Gebäude teilweise aber für private Zwecke wie z. B. Wohnen oder...

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