Standortwettbewerb 4.0
Die American [i]AmCham Germany Transatlantic Business Barometer 2023 unter https://go.nwb.de/q41z1Chamber of Commerce in Germany fragt gemeinsam mit Roland Berger jährlich große deutsche und US-Unternehmen nach ihrer Einschätzung der beiden Wirtschaftsstandorte. In der jüngsten Umfrage bewerteten nur noch 34 % der teilnehmenden US-Unternehmen den Standort Deutschland als gut oder sehr gut – im Vorjahr waren es noch 59 %. Umgekehrt bewerten ihn 38 % als schlecht oder weniger gut (2022: 8 %). Die Sorgen um den Ausbau der Digitalisierung und um Fachkräfte spielen eine Hauptrolle für das schlechtere Meinungsbild. Natürlich fällt auf, dass die Förderlokomotive in den USA gerade unter Volldampf steht, während hier fraglich ist, ob sie genug Wasser fassen oder (perish the thought!) bekohlt werden kann.
[i]Neues Gesetz verbessert den Rahmen für Start-ups in SpanienStandortaspekte bietet dieses Heft sehr wohl. So nutzt Spanien seine Stärken. Eine davon ist das südliche sonnige Klima mit viel Meerblick. Hinzu kommt der gute Ausbau der Digitalinfrastruktur. Über 81 % der stationären Breitbandanschlüsse in Spanien waren 2022 mit einem Glasfaserkabel verbunden – zum Vergleich: in Deutschland waren es gut 8 %. Beim Angebot digitaler öffentlicher Dienstleistungen ist Spanien in der EU mit führend. Spanien versucht daher, die Digitalisierung als Standortfaktor auszuspielen. Digital Engineering, Data Science und komplexe Softwareentwicklung sollen staatlich gefördert werden. Das sog. Start-up-Gesetz in Spanien stellen Kahlenberg/Plattes/Rein ab vor. Zum einen möchte man nationale Talente repatriieren. Zum anderen sollen „digitale Nomaden“ in Spanien arbeiten – nicht einmal zwingend für spanische Arbeitgeber. Besonders qualifizierte Nicht-EU-Bürger können kurzfristig ein besonderes Visum erhalten. Die Sonderregelung für Inpatriates (Lex Beckham) ist ausgedehnt worden; sie gilt seit Anfang 2023 auch für Freiberufler, Unternehmer und Investoren, die in Spanien leben. Hinzu kommt die sektorale Förderung von Start-ups. Für Neugründungen in spezifischen Tech-Branchen gilt eine temporäre Körperschaftsteuer von 15 %. Der Steuersatz ist wohl kein Zufall.
[i]Steuerberechnung bei Pillar Two ist nicht mit IT allein zu beherrschenDenn die globale Mindeststeuer wird die Standort-Karten teils neu mischen. Behrendt/Euhus erläutern ab die Berechnung der Effective Tax Rate im Rahmen des Pillar Two. Die Zurechnung zu den einzelnen Constituent Entities berücksichtigt eine Reihe spezifischer Hinzurechnungen und Abzüge. Die Autoren illustrieren die Grundzüge mit Schaubildern.
Es wird die Anwender freuen, dass sie jetzt auch den Diskussionsentwurf des BMF mit allen Elementen für die Anwendung der Nachversteuerungsvorschriften durch das zukünftige Mindeststeuergesetz (MinStG) studieren können. Verlässlichkeit der Gesetzgebung ist eben auch ein Standortfaktor.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 6 / 2023 Seite 1
FAAAJ-36428