Steuerberater-Prüfungsklausuren
2023
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Steuerberaterprüfung 2014/2023
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens
Verfasser: StB Jörg Koltermann
Teil I: Einzelunternehmer Roland Ritter
1. Überlassung eines Grundstücks
Zur Bilanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern ist grundsätzlich der Eigentümer berechtigt und verpflichtet (§ 5 Abs. 1 EStG, § 246 Abs. 2 HGB). Dabei knüpfen aber weder das Handelsrecht noch das Steuerrecht unbedingt an das bürgerlich-rechtliche Eigentum an. Ist ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Steuerrechtlich ist das wirtschaftliche Eigentum gesetzlich verankert in § 39 Abs. 2 AO. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ist die Rechtsstellung des wirtschaftlichen Eigentümers dadurch gekennzeichnet, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Ihm muss also auch der wirtschaftliche Erfolg aus einer eventuellen Veräußerung gebühren (, BStBl II 2005 II 857). Das ist hier nicht der Fall: RR kann die bürgerlich-rechtlich...