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Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung
BFH berücksichtigt die Anschaffungskosten quotenentsprechend
Die Rückzahlung einer Kapitalforderung, deren Kaufpreis (Anschaffungskosten) [i]Anm. Levedag, NWB Online-Nachricht, NWB MAAAJ-30977 unter dem Nominalwert liegt, ist insgesamt als einkommensteuerpflichtige Kapitaleinnahme erfassungspflichtig; eine Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil erfolgt nicht. Die Anschaffungskosten einer Gesamtforderung, die in unterschiedlichen Jahren (Veranlagungszeiträumen) zurückgezahlt wird, müssen im Verhältnis des Kaufpreises zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag berücksichtigt werden; ein sofortiger vollständiger Abzug der Anschaffungskosten beim ersten Rückzahlungsbetrag ist unzulässig ( ( NWB OAAAJ-30878). Die Finanzverwaltung wendet diese BFH-Rechtsprechung an. Das Urteil ist zu einem der seit dem geltenden Abgeltungsteuer unterliegenden Sachverhalt ergangen.
I. Problemstellung
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören weiterhin zu den Überschusseinkünften. Dabei werden aber seit nicht nur die Früchte (Erträge; § 20 Abs. 1 EStG) sondern auch die Substanz (Wertsteigerungen; § 20 Abs. 2 EStG) als Einnahmen aus Kapitalforderungen besteuert. Die Rückzahlung einer Kapitalforderung ist der Veräußerung gleichgestellt. Bei Kapitalforderungen, die unter dem Nominalwert ...