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NWB Nr. 12 vom Seite 820

Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Tätowierungen

Einkommen- und umsatzsteuerliche Anknüpfungspunkte

Michael Heine und Matthias Trinks

Körperschmuck in Form von Tätowierungen ist weiterhin im Trend, nicht ohne jedoch zu polarisieren. Wie kaum eine andere Ausdrucksweise des persönlichen Lebensstils sind – vor allem missliebige – Tattoos daher häufig in die (Steuer-)Rechtswelt eingebunden. Das gibt Anlass für einen Überblick zu steuerlichen Fragen für Tätowierer und Tätowierte.

I. Wirtschaftliche Bedeutung

Das Geschäft mit Tätowierungen bleibt in der Gesamtbetrachtung weiterhin beachtlich. Nach Branchenangaben werden in Deutschland mehrere tausend Studios betrieben, oftmals durch Soloselbständige, aber auch von Gemeinschaften mit angestellten Tätowierern. Hinzu dürfte eine Schattenwirtschaft in erheblichem Ausmaß kommen, da die Branche kaum reguliert ist. Selbst statistische Erhebungen fehlen insoweit vollends (vgl. BT-Drucks. 20/841).

Kostenseitig schlagen Tattoos mit Preisen ab ca. 100 € zu Buche. Nach oben sind den Vorstellungen der Kunden kaum Grenzen gesetzt, letztlich begrenzt ohnehin nur durch die verfügbare Hautfläche. Bedenkt man, dass etwa jeder Fünfte bis jeder Vierte in Deutschland – mitunter vielfach – tätowiert ist, kommt ...

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