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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
[i]BMF, Schreiben v. 27.2.2023, NWB FAAAJ-34526 Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hat das BMF am in Abstimmung mit den Bundesländern einen Katastrophenerlass hinsichtlich steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien veröffentlicht. Der Katastrophenerlass enthält eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen. Zum Beispiel werden der Spendenabzug, das Sammeln und die Weiterleitung von Geldbeträgen oder Sachspenden von Unternehmen einfacher. So können beispielsweise Sport- oder Kulturvereine unter bestimmten Umständen für die Erdbebenopfer Spenden sammeln, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Gemeinnützigkeit hat.
Zu [i]Die wichtigsten Maßnahmenden wichtigsten Maßnahmen zählen:
Erleichterungen beim Nachweis steuerlich abzugsfähiger Spenden mittels Kontoauszugs oder PC-Ausdruck bei Online-Überweisungen,
Erleichterungen bei der Mittelbindung für gemeinnützige Körperschaften, die nach ihrer Satzung keine z. B. mildtätigen Zwecke fördern. D. h. keine negativen Auswirk...