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Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen
Anfang 2023 traten geänderte LStR in Kraft. Neben der Wiedergabe und Einarbeitung von bereits seit einiger Zeit veröffentlichten BMF-Schreiben treten auch inhaltliche Änderungen bzw. Konkretisierungen der bisherigen Verwaltungsauffassung ein. Nachfolgend werden die wesentlichen aktuellen Neuerungen beschrieben.
Welche Änderungen ergeben sich bei der Wohnungsgestellung und damit im Zusammenhang stehenden geldwerten Vorteile?
Auf welche Neuerung ist bei Gewährung von Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichem Anlass hinzuweisen?
Was gilt bei beruflich veranlassten Umzügen im Zusammenhang mit einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung?
I. Die Neuerungen im Detail
1. Nebenberufliche Tätigkeiten
[i]Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 8. Aufl. 2023, NWB DAAAJ-28560 Für die Anwendung der Steuerfreiheit nach §§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG ist u. a. eine nebenberufliche Tätigkeit erforderlich. In R 3.26 Abs. 2 LStR 2023 führen die LStR 2023 hierzu aus, dass eine Tätigkeit dann nebenberuflich ausgeübt wird, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt oder – dies ist neu in den LStR 2023 aufgenommen – die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt. Diese Regelung gilt bereits vor 2023; sie wurde schon 2015 auf Bund-Länder-Ebene beschlossen und seither von der Finanzverwaltung angewandt.