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Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses einer durch Verschmelzung untergehenden Gesellschaft
I. Sachverhalt
Die Akquisitions GmbH (A) erwarb am (wirtschaftliches Eigentum) sämtliche Geschäftsanteile der Holding GmbH (H). A wurde sodann abwärts auf H verschmolzen. Der Verschmelzungsvertrag, in dem u. a. der Verschmelzungsstichtag vereinbart wurde, sowie die Gesellschafterbeschlüsse datieren vom ; im Handelsregister der H erfolgte die Eintragung am .
H ist als Mutterunternehmen (MU) mehrerer Tochterunternehmen (TU) bereits seit vielen Jahren konzernrechnungslegungspflichtig. Das Geschäftsjahr der H und der A ist kalenderjahrgleich. A war vor Erwerb der H-Geschäftsanteile nicht konzernrechnungslegungspflichtig.
II. Fragestellungen
Macht das am zu H entstandene Mutter-Tochter-Verhältnis die A konzernrechnungslegungspflichtig? Ist im Konzernabschluss (KA) der H eine Neubewertung nötig?