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Steuerrecht | Spekulationsgewinn bei Verkauf von Kryptowährung innerhalb eines Jahres
Verkauft der Steuerpflichtige sog. Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach Erwerb mit Gewinn, erzielt er einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Bei Kryptowährung handelt es sich nämlich um „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne dieser Vorschrift, d. h. um Wirtschaftsgüter, die keine Immobilien i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind.
Im [i]Gewinn innerhalb eines Jahres: 3,4 Mio. € Streitfall hatte der Kläger innerhalb des Jahres 2016 Kauf- und Tauschgeschäfte mit Bitcoins, Ethereum und Monero getätigt und dabei einen Gewinn i. H. von insgesamt 3,4 Mio. € erzielt. Der Kläger wandte gegen die Steuerpflicht ein, dass Kryptowährungen kein Wirtschaftsgut seien und dass es ein strukturelles Vollzugsdefizit gebe.
Beiden [i]Kryptowährung ist ein Wirtschaftsgut Argumenten folgte der BFH nicht: Der Charakter als Wirtschaftsgut folgt nach dem BFH daraus, dass Kryptowährungen ein Za...