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Ehegatten-Vorschaltmodell bei der Pkw-Vermietung vom BFH abgesegnet
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 638Berechtigen die Umsätze des Unternehmers nicht zum vollen Vorsteuerabzug oder soll der später erwartete Gewinn aus dem Verkauf eines betrieblichen Pkw komplett der Besteuerung entzogen werden, bietet sich zur Gestaltung das Ehegatten-Vorschaltmodell an. Da dieses jüngst für Zwecke der Umsatzsteuer vom BFH abgesegnet wurde, lässt es sich verhältnismäßig rechtssicher umsetzen.
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Das Ehegatten-Vorschaltmodell
[i]Ehegatte vermietet oder verleast Pkw an BetriebsinhaberAnstelle des Betriebsinhabers (dem Unternehmer) erwirbt ein Dritter den Pkw. Dieser schließt über den Pkw zu fremdüblichen Konditionen mit dem Betriebsinhaber einen Miet- oder Leasingvertrag ab und optiert selbst nach § 19 Abs. 2 UStG zur Regelbesteuerung. Dabei wird der Vertrag derart gestaltet, dass sich bei dem Betriebsinhaber kein wirtschaftliches Eigentum ergibt. Der Mietzins wird idealerweise etwa in Höhe der jährlichen Abschreibung bemessen, wobei zur genauen Höhe Angebote von Autohäusern bzw. Leasingunternehmen [i]Korn, NWB 3/2023 S. 165, NWB MAAAJ-31320 eingeholt werden sollten (Stichwort „Fremdvergleich“). Der Betriebsinhaber trägt zudem sämtliche laufenden Kosten wie Reparaturen, Treibstoff und Versicherung.
Steuerliche Vorteile
[i]Betriebsinhaber vermeidet die Versteuerung des VeräußerungsgewinnsDa der Mi...