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SV-Beiträge | Beitragspflicht für geschuldete, aber nicht gezahlte Zuschläge
Werden zusätzlich zum Grundlohn Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt, diese aber im Fall einer Lohnfortzahlung, also bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit der Beschäftigten, tatsächlich nicht gezahlt, sind diese Zuschläge als laufende Einkünfte zu berücksichtigen, die damit bereits mit ihrer Entstehung und nicht erst mit der Auszahlung (Zuflussprinzip) beitragspflichtig werden.
Der Senat hebt die Anwendbarkeit des Entstehungsprinzips auf die Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit (auch) im Fall der Entgeltfortzahlung hervor. Diese Zuschläge erfüllen dann einen Teil des laufenden Lohns und werden damit dessen Bestandteil. Im Streitfall war zudem zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber seinen Aufzeichnungspflichten darüber, wann an welchen Mita...