Grundsteuer | Im Saarland sind zwei von drei Erklärungen eingereicht (FinMin)
Bis zum Ablauf der Frist sind in den saarländischen Finanzämtern rund 370.000, also zwei Drittel aller Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform, eingereicht worden. Die meisten davon wurden elektronisch abgegeben. Das Ministerium kündigt an, dass es bis Ende April 2023 keine Verspätungszuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben wird.
Hierzu führt das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes u.a. weiter aus:
Bis Ende März soll zunächst ein Erinnerungsschreiben versandt werden. Bis Ende April 2023 wird es keine Verspätungszuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben.
Den Bürgern wie auch den Steuerberatungen verbleibt somit immer noch ausreichend Zeit, etwaige fehlende Daten zu ermitteln und die ausstehenden Erklärungen einzureichen. „Wir reagieren mit der weiteren zeitlichen Abfolge auch auf eine Anregung der Steuerberaterkammer des Saarlandes. Nur im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten kann das Saarland hier erfolgreich sein“, so Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster.
Ab Anfang Mai müssen spätestens die Erklärungen vorliegen, um Sanktionen zu vermeiden, soweit keine gesonderten Fristvereinbarungen mit der Steuerverwaltung getroffen worden sind.
Solche Vereinbarungen gibt es mit sogenannten Großkunden, bei denen mehrere hundert Erklärungen abgegeben werden müssen, wie insbesondere Kirchen oder Kommunen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und weil hier im Anschluss an die Abgabe der Erklärung in der Regel nicht von einem anschließenden Klärungsbedarf auszugehen ist, gibt es bei den sogenannten Großkunden in der Regel eine längere Frist bis zum 30. September. In vielen Fällen der öffentlichen Hand sind diese Grundstücke ohnehin von der Grundsteuer befreit, weil sie zum Beispiel hoheitlichen Zwecken dienen.
Quelle: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes, Pressemitteilung v. (il)
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NAAAJ-32562