Online-Nachricht - Mittwoch, 01.02.2023

Grundsteuer | FinMin Sachsen-Anhalt zum Ende der Erklärungsfrist

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat sich zum Ende der Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung geäußert. Bis zum sind knapp 90 Prozent der für 900.969 Grundstücke in Sachsen-Anhalt fälligen Erklärungen bei den Finanzämtern des Landes eingegangen.

Hierzu führt das Finanzministerium Sachsen-Anhalt u.a. weiter aus:

  • Bei nicht fristgerechter Erklärungsabgabe können, wie bei anderen Steuerarten auch, die in der Abgabenordnung geregelten Maßnahmen (Erinnerung, Schätzung Verspätungszuschlag) greifen.

  • Aber zunächst werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt mit einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert.

  • Eine automatische Festsetzung eines Verspätungszuschlages je angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung, wie sie die Abgabenordnung für andere Steuerarten vorsieht, gibt es bei der Grundsteuer nicht.

Hinweis:

Information und Hilfen zur Grundsteuer finden Sie hier.

Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAJ-32414