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StuB 3/2023 S. 151

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Das BMF hat ein Schreiben zur Anpassung der Rz. 248 des (BStBl 2021 I S. 582) zur Anwendung der Vorschriften zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht ( :013/IV B 1 - S 1317/19/10058 :011, NWB BAAAJ-31811).

Hintergrund: Durch das Gesetz vom (BGBl 2022 I S. 2730) wurde der § 138f Abs. 4 Satz 1 AO an die Vorgabe der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie angepasst. Die Rz. 248 des :010/IV B 1 - S 1317/19/10058 :011, NWB HAAAH-75157 (BStBl 2021 I S. 582), zur Anwendung der Vorschriften zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird durch dieses BMF-Schreiben an die geänderte gesetzliche Regelung angepasst.

Rz. 248 des BStBl 2021 I S. 582

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