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Beschäftigung von Praktikanten
Was sind Praktikanten und was ist hierbei im Lohn zu beachten? Eins vorweg – eines stimmt nicht: „Praktikanten müssen nicht entlohnt werden und sind immer sozialversicherungsfrei.“ Dass Praktikanten nicht vergütet werden müssen und auch noch sozialversicherungsfrei sind, ist ein äußerst seltener Fall. Insbesondere im Sozialversicherungsrecht sind viele Fallgestaltungen zu unterscheiden und auch das Mindestlohngesetz sowie das Nachweisgesetz enthalten viele wichtige Regelungen zu den Praktikanten. Der Beitrag verschafft einen Überblick zur Abrechnung der verschiedenen Fallgestaltungen und verdeutlicht diese anhand von Beispielen.
I. Begriffsklärung und Nachweispflichten
Zwei absolute Grunderfordernisse sind vom Gesetzgeber benannt:
Ein Praktikum kommt nur bei einer begrenzten Dauer in Betracht.
Ein Praktikum dient dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.
Wenn demnach die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund steht, ist ein Arbeitsverhältnis gegeben (= Scheinpraktikum). Werden bereits ausgebildete Fachkräfte weiterqualifiziert, handelt es sich um Arbeitnehmer und nicht um Praktikanten (