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BFH Urteil v. - VI R 117/83 BStBl 1987 II S. 184

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1LStR 1981 Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, Sätze 4 bis 6 und Abs. 3 Satz 4 Nr. 3

Verpflegungspauschale für Berufskraftfahrer gilt auch für Taxifahrer

Leitsatz

Taxifahrer können grundsätzlich ohne Einzelnachweis einen Verpflegungsmehraufwand von 8 DM bzw. 16 DM als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn sie ununterbrochen mehr als sechs bzw. zwölf Stunden unterwegs sind (Ergänzung zu den Urteilen vom VI R 195/82 und VI R 2/84).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 184
FAAAA-92287

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 08.08.1986 - VI R 117/83

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