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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 4229/99

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1

Anwendungsbereich der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit

Leitsatz

  1. Die in Abschnitt 39 Abs. 2 Ziffer 3 Lohnsteuerrichtlinien geregelten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Fahrtätigkeit sind zutreffende Schätzungen eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes, die von den Finanzgerichten grundsätzlich zu beachten sind

  2. Die in Verwaltungsanweisungen enthaltenen Pauschbeträge sind nur auf solche Sachverhalte anzuwenden, für die die Anweisungen nach dem Verständnis der Verwaltung gelten sollen. Eine eigene Auslegungsbefugnis der Steuergerichte besteht nicht.

  3. Die Pauschbeträge in Abschnitt 39 Abs. 2 Ziffer 3 Lohnsteuerrichtlinien für Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit gelten nicht für sog. Rettungsassistenten.

Fundstelle(n):
DAAAB-08622

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 21.06.2000 - 5 K 4229/99

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