Energiekrise | FAQ zur Energiepreispauschale für Studenten (BMBF)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am einen Fragen-Antworten-Katalog zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschüler veröffentlicht.
Hintergrund: Ende des Jahres wurde das sog. Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG verabschiedet (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.12.2022). Danach erhalten alle Studenten und Fachschüler auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €. Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung von den gestiegenen Energiekosten entlastet werden.
In den FAQ geht das BMBF auf folgende Fragen ein:
Erhalten alle Studierenden die Einmalzahlung?
Haben ausländische Studierende einen Anspruch auf die Einmalzahlung?
Bekommen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester oder Studierende in einem dualen Studium die Einmalzahlung?
Was gilt für Fachschülerinnen und Fachschüler?
Bekommen auch erwerbstätige Studierende die Einmalzahlung, die bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten haben?
Wo kann das Geld beantragt werden?
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Wird die Einmalzahlung besteuert?
Gibt es weitere Entlastungen für junge Menschen?
Bund und Länder bereiten derzeit die digitale Antragsplattform vor. Sachsen-Anhalt bringt seine Expertise mit dem Digitalisierungsprojekt BAföG Digital in die Gespräche zwischen Bund und Ländern ein.
Der Fragen und Antworten-Katalog zur Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler ist auf der Homepage des BMBF veröffentlicht.
Quelle: BMBF online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-31419