Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsverhältnis | Tantiemeanspruch bei unterjährigem Ausscheiden des Arbeitnehmers
Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Ziels abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis anteilig zu kürzen, selbst wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war.
Im Streitfall ging es unstreitig um reines Entgelt, nicht um eine Gratifikation oder eine Zahlung mit Mischcharakter. Voraussetzung für einen Anspruch auf Entgelt aus dem Arbeitsverhältnis (§ 611a Abs. 2 BGB) ist u. a., dass die geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird und das Arbeitsverhältnis besteht. Daher war der vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemachte Anspruch auf Tantieme trotz der unstreitigen Zielerreichung nur z... / /